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  • Was kostet die Beratung?
    Jede Beratung, egal ob telefonisch oder persönlich bei uns vor Ort, ist Teil unseres Services und kostenlos. In dem Gespräch werden Sie im Hinblick auf die Möglichkeiten einer eigenständigen Trocknung beraten aber auch auf die Grenzen hingewiesen, insbesondere bei Wasserschäden im Estrich.
  • Welche Gerätegröße soll ich auswählen?
    Die Dimension des Trockners muss auf die Raumgröße passen. Ist das Gerät zu klein dann dauert die Trocknung unnötig lange, ist das Gerät zu groß kann es zum sog. Kapillarabriss kommen, wodurch sich die Trocknungszeit erheblich verlängert.
  • Wer kann unsere Geräte mieten?
    Die Vermietung aller Geräte erfolgt ausschließlich mit gültigen Personalausweis und festem Wohnsitz in Deutschland.
  • Welche Unterlagen benötige ich für die Abholung der Geräte?
    Sie benötigen für die Abholung der Geräte einen gültigen Personalausweis. Voraussetzung für die Vermietung ist ein von beiden Seiten unterzeichneter Mietvertrag. Nach Rückgabe der Geräte erhalten Sie eine Rechnung.
  • Wie kann ich bezahlen?
    Bei Abholung der Geräte ist eine Kaution in bar in Höhe der voraussichtlichen Mietdauer zu hinterlegen, die bei Rückgabe mit dem tatsächlichen Mietpreis verrechnet wird. Es ist keine Kartenzahlung möglich!
  • Bekomme ich eine Einweisung an dem Gerät?
    Bei der Geräteübergabe bekommen Sie eine persönliche Einweisung an jedem Gerät, zusätzlich erhalten Sie zu jedem Gerät eine Kurzanleitung und die jeweilige originale Bedienungsanleitung.
  • Ist die Bedienung der Geräte kompliziert?
    Alle Geräte sind sehr einfach in der Bedienung und funktionieren nach dem Anschluss am Stromnetz ohne umständliche Einstellungen. Die Entleerung des Wasserbehälters bei den Trocknungsgeräten ist durch wenige Handgriffe ganz einfach möglich. Sollten dennoch Unsicherheiten auftreten, ist bei jedem Gerät immer eine Kurzanleitung und die original Bedienungsanleitung dabei.
  • Was versteht man unter der DGUV V3 Prüfung der Geräte?
    Die DGUV V3 Prüfung stellt sicher, dass elektrische Betriebsmittel den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Durch die regelmäßige Prüfung wird sichergestellt, dass alle angebotene elektrischen Geräte ordnungsgemäß funktionieren und keine elektrischen Defekte aufweisen, die zu Unfällen oder Verletzungen führen könnten.
  • Was kostet die Lieferung bzw. Abholung des Gerätes?
    Sollten Sie keine Möglichkeit für eine Abholung der Geräte haben, so ist auch die Anlieferung, Einweisung und Aufstellung vor Ort und Abholung gegen Aufpreis möglich. Der genaue Betrag richtet sich nach der Entfernung zu Ihrem Wohnort.
  • Wann sollte ich mit der Trocknung beginnen?
    Ein häufiges Missverständnis bei vielen Hausbesitzern besteht darin, Wasserschäden zunächst unbehandelt zu lassen in der Hoffnung, dass diese von alleine trocknen. Dieses Vorgehen ist jedoch riskant, da die Feuchtigkeit oft tiefer in die Bausubstanz eindringt und zu weiteren Problemen wie Schimmelbildung und einem muffigen Geruch führt. Um solche Folgeschäden zu vermeiden, ist es entscheidend, unverzüglich mit einer gezielten technischen Trocknung zu beginnen.
  • Wie lange dauert die Trocknung?
    Die Dauer der Trocknung nach einem Wasserschaden hängt von verschiedensten Faktoren ab, einschließlich der Art des Wasserschadens, der Menge des Wassers, der Baustruktur, der Luftfeuchtigkeit und der der eingesetzten Trocknungsgeräte.
  • Bedürfen die Trocknungsgeräte einer besonderen Aufsicht?
    Die Trocknungsgeräte benötigen keine kontinuierliche Überwachung und führen die Luftentfeuchtung eigenständig durch. Lediglich der Wasserbehälter muss in regelmäßigen Abständen entleert werden, was jedoch mit wenigen Handgriffen leicht erledigt werden kann.
  • Welche Temperatur sollte der Raum bei einer Trocknung idealerweise haben?
    Die ideale Temperatur beim Einsatz von Trocknungsgeräten ist zwischen 15-25° Celsius. In diesem Temperaturbereich funktionieren Trocknungsgeräte am effizientesten, da wärmere Temperaturen die Verdunstungsrate erhöhen, was zu einer schnelleren Luftentfeuchtung führt. Liegt die Raumtemperatur unter 15° Celsius kann die Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen und die Trocknung dauert länger. Temperaturen über 25° Celsius können beim Trocknen von feuchten Wänden oder Gebäuden zu Schwierigkeiten führen, da sie das Risiko für Mauerschäden wie Risse und strukturelle Beeinträchtigungen steigern. Zudem bewirken sie die Entstehung einer sogenannten "Verdunstungsfront". Diese Front kann den Feuchtigkeitstransport aus tieferen Schichten des Materials an die Oberfläche behindern. Infolgedessen wird die in der Wand tiefer liegende Feuchtigkeit nicht effizient nach außen geleitet, was den Trocknungsprozess erheblich beeinträchtigt. Bei einer Raumtemperatur über 35° Celsius sind die Trocknungsgeräte akut gefährdet, schnell zu versagen und irreparabel beschädigt zu werden.
  • Was kann ich tun, wenn der zu trocknende Raum zu kalt ist?
    Am einfachsten kann die Raumtemperatur mit einer bestehenden Heizung auf die optimale Temperatur beheizt werden. Ist dies nicht möglich, sollte ein Elektroheizgerät eingesetzt werden. Es ist unbedingt zu vermeiden, einen Gasheizer zu verwenden, da die Verbrennung von 1 kg Propangas 1,6 Liter Wasser erzeugt, was der Trocknung entgegenwirkt.
  • Wann ist die Trocknung abgeschlossen?
    Um das exakte Ende der erforderlichen Trocknung zu bestimmen und somit Schimmelschäden zu vermeiden, ist es unabdingbar, während des gesamten Trocknungsprozesses Feuchtigkeitsmessungen durchzuführen und die Ergebnisse sorgfältig in einem Messprotokoll zu dokumentieren.
  • Was soll ich tun, wenn ich Schimmel festgestellt habe?
    Luftreiniger verwenden: Ein Luftreiniger mit HEPA-Filter hilft dabei, Schimmelsporen aus der Luft zu entfernen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Ursache identifizieren: Ermitteln Sie die Ursache für die Schimmelbildung. Häufig liegen die Gründe in hoher Luftfeuchtigkeit, Wasserschäden, undichten Rohren oder Fenstern, Wärmebrücken oder schlechter Belüftung. Trocknungsgeräte einsetzen: Trocknungsgeräte helfen dabei, die Luftfeuchtigkeit schnell zu senken und die Trocknung zu beschleunigen. Schimmel entfernen: Bei kleineren Schimmelbefällen können Sie den Schimmel selbst entfernen. Verwenden Sie Schimmelreinigungsmittel oder eine Lösung aus Wasser und Essig. Schützen Sie sich mit Handschuhen und Atemschutz. Professionelle Hilfe: Bei größeren Schimmelbefällen oder gesundheitlichen Beschwerden ziehen Sie einen Schimmelsachverständiger hinzu. Gesundheitliche Risiken beachten: Vermeiden Sie bei Atemwegserkrankungen oder Allergien den Kontakt mit Schimmel und suchen Sie bei Beschwerden einen Arzt auf. Feuchtigkeit kontrollieren: Halten Sie die Luftfeuchtigkeit unter 60%. Luftentfeuchter und Hygrometer können dabei unterstützen. Regelmäßige Inspektionen: Überwachen Sie feuchtigkeitsanfällige Bereiche regelmäßig, um frühzeitig Schimmelbildung zu erkennen. Vorbeugende Maßnahmen: Wählen Sie schimmelresistente Farben für Ihre Wände, stellen Sie sicher, dass Ihre Wohnung gut isoliert und abgedichtet ist, und halten Sie die Räume konsequent trocken. Zusätzlich ist es wichtig, regelmäßig zu lüften, um die Luftfeuchtigkeit niedrig und die Raumluft frisch zu halten. Dokumentation: In einer Mietwohnung sollten Sie den Schimmelbefall dokumentieren und den Vermieter informieren.
  • Leitungswasserschäden
    Die häufigste Ursache von Feuchteschäden sind Leitungsschäden, wie geplatzte Heizungs- oder Wasserrohre, undichte Armaturen oder Anschlüsse, defekte Einbauten, undichte Waschmaschinenanschlüsse oder defekte Schläuche der Spülmaschine.
  • Probleme mit Gebäudeabdichtung
    Wasserschäden treten auch häufig aufgrund von Problemen mit der Gebäudeabdichtung auf, wie beispielsweise schadhafte oder fehlende Kellerabdichtungen (horizontal oder vertikal), unsachgemäß ausgeführte Bodenplatten, undichte Garagendecken, schadhafte Balkon- oder Terrassenabdichtungen, Undichtigkeiten am Flachdach, durchnässten Fassaden sowie durchlässigen Gebäudetrennfugen.
  • Schäden durch Kondensation
    Auch durch Kondensation können Feuchteschäden entstehen, die auf Faktoren wie falsches Heizen oder Lüften, Feuchtigkeit an Wärmebrücken sowie unsachgemäße Innendämmung und Deckendämmung zurückzuführen sind.
  • Wohngebäudeversicherung
    1. Leitungswasser: Schäden, die durch Wasser aus geplatzten oder undichten Rohren, defekten Heizungsanlagen oder anderen wasserführenden Systemen im Gebäude verursacht werden. 2. Reparaturkosten: Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Rohre und Leitungen sowie die Wiederherstellung der durch das Wasser beschädigten Gebäudeteile. 3. Folgeschäden: Kosten für die Behebung von Schäden, die als direkte Folge des Wasseraustritts entstehen, wie z.B. Schäden an Wänden, Böden oder Decken. 4. Aufräum- und Schutzmaßnahmen: Kosten für notwendige Aufräum- und Trocknungsarbeiten sowie Maßnahmen zum Schutz. des Gebäudes vor weiteren Schäden. 5. Mögliche Nebenkosten: Kosten für die Unterbringung der Bewohner, falls das Gebäude vorübergehend unbewohnbar ist, und eventuelle Gutachterkosten. Nicht abgedeckt sind in der Regel: Schäden durch Hochwasser oder Rückstau (es sei denn, dies ist explizit eingeschlossen oder über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgedeckt). - Schäden durch mangelhafte Bauausführung oder Verschleiß. - Vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Es ist wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen, da der Umfang der Deckung je nach Anbieter und Tarif variieren kann.
  • Hausratversicherung
    1. Schäden am Hausrat: Ersetzt wird der Schaden an beweglichen Gegenständen im Haushalt, wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und persönliche Gegenstände, die durch ausgetretenes Leitungswasser beschädigt wurden. 2. Verschiedene Ursachen: Abgedeckt sind in der Regel Wasserschäden durch Rohrbrüche, geplatzte Schläuche von Wasch- oder Spülmaschinen und andere ähnliche Vorfälle. 3. Kosten für die Schadensminderung: Kosten, die entstehen, um den Schaden zu begrenzen oder weiteren Schaden zu verhindern, zum Beispiel die Kosten für das Trocknen von Räumen. 4. Aufräum- und Entsorgungskosten: Kosten, die für das Aufräumen und Entsorgen der beschädigten Gegenstände anfallen. Nicht abgedeckt sind üblicherweise: - Schäden durch Hochwasser, es sei denn, sie sind durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgesichert. - Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit entstehen. - Schäden durch defekte Aquarien oder Wasserbetten, wenn diese explizit im Vertrag ausgeschlossen sind. - Vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Wie bei allen Versicherungen ist es wichtig, die genauen Vertragsbedingungen und Ausschlüsse zu prüfen, da der Umfang des Versicherungsschutzes je nach Anbieter und Tarif variieren kann.
  • Privathaftpflichtversicherung
    1. Schäden an fremdem Eigentum: Wenn Sie beispielsweise in einer Wohnung leben und durch Ihr Verschulden (wie ein überlaufendes Waschbecken oder ein geplatzter Schlauch) einen Wasserschaden verursachen, der in die Wohnung darunter eindringt und dort Möbel, Böden oder andere Einrichtungsgegenstände beschädigt. 2. Mietsachschäden: Falls Sie als Mieter Schäden an der gemieteten Immobilie verursachen, beispielsweise an Böden, Decken, Wänden oder fest installierten Gegenständen. 3. Kosten für Schadenersatzansprüche: Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Nicht abgedeckt sind in der Regel: - Eigene Schäden: Schäden an Ihrem eigenen Eigentum oder Eigentum, das Sie gemietet, gepachtet oder geliehen haben (mit Ausnahme bestimmter Mietsachschäden). - Vorsätzliche Schäden: Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben. Es ist wichtig, die individuellen Versicherungsbedingungen zu prüfen, da der Umfang des Schutzes je nach Versicherer und gewähltem Tarif variieren kann.
  • Was zahlt die Versicherung bei Eigenleistung?
    Der Versicherungsnehmer kann seiner Wohngebäudeversicherung nachfolgende Kosten bei Eigenleistung in Rechnung stellen: Arbeitszeit: 10€ - 15€ / pro Stunde Stromkosten: Nachweis durch Energieverbrauchsmessgerät Material: Nachweis durch Kaufbelege Auch ist es möglich einen Teil der Reparaturen selbst durchzuführen und einen Teil durch eine Fachfirma. Zur Arbeitszeit zählen auch Tätigkeiten wie Aufräumarbeiten, Möbel verschieben, Freiräumen des Schadenortes. Es ist jedoch ratsam, dies im Voraus mit Ihrer Versicherung abzustimmen.
  • Unter welchen Bedingungen leistet die Wohngebäudeversicherung Zahlungen?
    Damit die Wohngebäudeversicherung greift sind regelmäßige Wartungen und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen und regelmäßig zu kontrollieren: Zum Beispiel: - Fehlende Dachziegel - Risse in der Fassade - Schäden an wasserführenden Leitungen - Wetteranfällige Stellen wie Sockelbereich, Schornstein, Fenster, Türen
  • Wie wird die Prämie für die Wohngebäudeversicherung festgelegt?
    Die Prämie für die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz gegen Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung wird anhand verschiedener Faktoren festgelegt, darunter: -Das Alter und der Zustand des Hauses -Die Wohnfläche und die Bauweise des Gebäudes -Der Standort des Hauses, insbesondere in Bezug auf Hochwasserrisiken -Der gewünschte Deckungsumfang und die gewählte Selbstbeteiligung -Der aktuelle Wert des Hauses -Individuelle Risikofaktoren wie frühere Schadensfälle, die Lage des Hauses in Hanglagen oder die Nähe zu Gewässern
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